Im Jahr 2006 kommt zum Beraterhonorar bei der S. T. Ltd. sein Honorar für die unbestrittenermassen nach seiner gesundheitlich bedingten Auszeit aufgenommene Beratungstätigkeit bei der A. P. AG, A., hinzu, welches gemäss seinen Aussagen vor dem Kantonsgericht dazu führe, dass sich sein Nettoeinkommen aus dem Jahre 2005 von CHF 40'000.-- auf ca. CHF 60'000.-- bis CHF 80'000.-- im Jahre 2006 steigere. Diesbezüglich ist allerdings festzustellen, dass der Ehemann gemäss seinen Ausführungen für seine Tätigkeit für die A. P. AG auf Stundenbasis bezahlt wird, bei einem Ansatz von CHF 125.-- pro Stunde, wobei er im 1. Quartal ca. sechs Wochen habe in Rechnung stellen können.