Aus der Gegenüberstellung dieser Einkommen ergibt sich für das Kantonsgericht, dass der Ehefrau zum heutigen Zeitpunkt, obwohl sie im Jahre 2005 nur ein durchschnittliches Einkommen von CHF 6'386.-- erzielt hat, ein monatliches Einkommen von ca. CHF 8'000.-- zuzumuten ist. Dies umso mehr, als davon auszugehen ist, dass mit der S. P. GmbH nach Wegfall der einmaligen Gründungskosten und nach einer gewissen Anlaufzeit ein höheres Einkommen zu erzielen ist als zur Zeit ausgewiesen.