Des Weiteren ist aus den diversen Lohnausweisen ersichtlich, dass ihr von der S. T. Ltd. bezogenes Einkommen im Jahre 2002 CHF 180'000.--, im Jahre 2003 ca. CHF 140'000.-- und im Jahre 2004 ca. CHF 97'000.-- betragen hat. Aus der Gegenüberstellung dieser Einkommen ergibt sich für das Kantonsgericht, dass der Ehefrau zum heutigen Zeitpunkt, obwohl sie im Jahre 2005 nur ein durchschnittliches Einkommen von CHF 6'386.-- erzielt hat, ein monatliches Einkommen von ca. CHF 8'000.-- zuzumuten ist.