der vorgängig skizzierten Prinzipien und in Anwendung des ihm zustehenden Ermessensspielraums einen Grundbedarf der Ehefrau von gerundeten CHF 13'500.-- pro Monat ermittelt, der den während der Ehe gelebten Standard angemessen repräsentiert. Dieser monatliche Grundbedarf setzt sich wie folgt zusammen (vgl. auch die nachfolgende Tabelle unten E. 4.2.5): Miete CHF 2'550.-- (gemäss Mietvertrag vom 25. November 2003, bereits von der Vorinstanz anerkannt), Wohnungseinrichtung/ Pflanzen etc. CHF 700.-- (pauschalisierter Durchschnittswert), Autokosten CHF 844.--