Spycher, Bemessungsmethoden, in: Handbuch des Unterhaltsrechts, Bern 1997, Rz. 02.22 ff. und Rz. 02.65). Das Unterhaltsrecht ist ein besonders wichtiger Anwendungsbereich von Art. 4 ZGB. Es ist die Absicht des Gesetzgebers, der zuständigen Behörde einen genügenden Spielraum für die im Einzelfall richtige, den konkreten Gegebenheiten ausreichend Rechnung tragende, Entscheidung einzuräumen (Hausheer/Spycher, a.a.O., Rz. 02.02).