Die einstufige Vorgehensweise - welche nur bei guten finanziellen Verhältnissen sinnvoll ist - ist demgegenüber diejenige Berechnungsweise, bei welcher versucht wird, den tatsächlichen Bedarf direkt, d.h. durch Addition einzelner Budgetposten, zu ermitteln. Diese Methode hat den Vorteil, dass sie den Berechnungsproblemen mit dem Erfordernis, dass die nach Abzug der trennungsbedingten Mehrkosten verbleibende Sparquote nicht in die Einkommensverteilung einbezogen werden darf, begegnen kann, indem die tatsächlichen Bedürfnisse direkt ermittelt werden und Einkommen, welches nicht der Befriedigung dieser Bedürfnisse dient, demjenigen verbleibt, der es erwirtschaftet (Heinz Hausheer/Annette