Die Pauschalisierung bzw. Vereinheitlichung kann dabei sowohl die zu berücksichtigenden Bedürfnisse an sich als auch die Höhe, in welcher sie berücksichtigt werden, betreffen. An die Grundbedarfsermittlung schliesst sich bei entsprechendem finanziellem Spielraum die Aufstockung des Grundbedarfs in Form der Hinzufügung zusätzlicher Bedarfspositionen, der Teilung des Einkommensüberschusses oder der prozentualen Erhöhung einzelner Bedarfsposten bzw. des gesamten Bedarfs an. Die Aufteilung in zwei Schritte bringt es mit sich, dass diese Methoden als zweistufige Vorgehensweise bezeichnet werden.