Dies bedeutet indessen nicht, dass in jedem Fall eine gesonderte, vollumfängliche Feststellung des tatsächlichen Bedarfs der beteiligten Personen durchzuführen ist. Alle häufig verwendeten konkreten Methoden gehen daher von einzelnen, je nach Methode unterschiedlich ausgestalteten, Pauschalisierungen aus bei der Ermittlung des Bedarfs. Die Pauschalisierung bzw. Vereinheitlichung kann dabei sowohl die zu berücksichtigenden Bedürfnisse an sich als auch die Höhe, in welcher sie berücksichtigt werden, betreffen.