Ziffer 3 nachfolgend genannten Auskünfte beim Ehemann bzw. von Amtes wegen bei den zuständigen Stellen einzuholen und gestützt darauf neu zu entscheiden (Ziff. 2). Es sei der Ehemann zu verpflichten, dem Gericht die folgenden Unterlagen einzureichen: a) seine Steuererklärung für das Jahr 2004 mit sämtlichen dazugehörigen Beilagen, wie den Wertschriftenverzeichnissen, Kontoauszügen, Lohnausweis usw.; b) seine Steuerveranlagung für das Jahr 2004;