Unterhaltsbemessung bei komfortablen wirtschaftlichen Verhältnissen Sachverhalt Im Rahmen des zwischen den Ehegatten H.-C. hängigen Eheschutzverfahrens verfügte das Bezirksgericht Arlesheim mit Datum vom 5. April 2006 Folgendes: | „1. | Den Ehegatten wird das Getrenntleben bewilligt und es wird festgestellt, dass sie dieses durch Auszug der Ehefrau aus der ehelichen Liegenschaft seit 9. August 2004 aufgenommen haben. | | 2. | Der Ehemann hat der Ehefrau mit Wirkung ab 1. November 2005 monatliche und vorauszahlbare Unterhaltsbeiträge von CHF 700.-- zu bezahlen. | | 3. | Die Auskunftsbegehren der Ehefrau werden, soweit ihnen der Ehemann noch nicht nachgekommen ist, abgewiesen. | |