Die Unterhaltsbemessung bei komfortablen wirtschaftlichen Verhältnissen. Komfortable bis sehr gute finanzielle Verhältnisse sind nicht schon beim Vorliegen eines Familieneinkommens in bestimmter Höhe gegeben, sondern erst dann, wenn der gebührende Unterhalt aller Familienmitglieder gedeckt ist und darüber hinaus (ohne Leistung überobligatorischer Erwerbstätigkeit) noch weitere finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, welche eine Ersparnisbildung ermöglichen. Bei hohen Einkommen bildet im Falle der Trennung die obere Schranke für den Unterhaltsanspruch die Lebenshaltung, wie sie vereinbart und bis zur Aufhebung des gemeinsamen Haushalts tatsächlich auch gelebt wurde;