Hinzu kommt der Umstand, dass der Angeklagte gegenüber dem Opfer und dessen Familie mehrfach damit gedroht hat, sich umzubringen. Diese generell bestehende Drucksituation hat der Angeklagte für seine Zwecke ausgenützt und den Druck dadurch verstärkt, dass er seiner Stieftochter gesagt hat, es handle sich bei den sexuellen Handlungen um ein Geheimnis. Ferner hat er die Waffen im Zusammenhang mit den Übergriffen erwähnt, so dass die Stieftochter Angst davor hatte, er werde ihr, ihrer Familie oder sich selbst etwas antun. Ausserdem hat der Angeklagte zum Opfer gesagt, es müsse das machen, was er sage, solange es zuhause wohne. ( … )