Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 17. Oktober 2006 (100 06 277) Durch das Zusammenwirken von Handlungen des Täters, die einzeln betrachtet vielleicht kein tatbestandsmässiges Nötigungsmittel darstellen würden, kann ein derart massiver Druck entstehen, der die Willensfreiheit des Opfers in sexueller Hinsicht zu brechen vermag. Es gilt somit eine Gesamtwürdigung des durch den Täter erzeugten Drucks vorzunehmen (Art. 189 StGB; E. 4.1.4). Sexuelle Nötigung Sachverhalt Das Kantonsgericht ging im vorliegenden Fall nach eingehender Würdigung der Aussagen in tatsächlicher Hinsicht davon aus, dass der Angeklagte geringe physische Übergriffe auf das Opfer getätigt hat;