Im Zahlungsbefehl werden zwei Perioden (April - September 2004 sowie Oktober - Dezember 2004) der Unterhaltsforderungen mit den entsprechenden monatlichen Beträgen aufgeführt. Der der Vorinstanz als definitiver Rechtsöffnungstitel eingereichten Verfügung des Bezirksgerichts Arlesheim vom 21. August 2003 lässt sich entnehmen, dass der Gesuchsbeklagte seiner damaligen Ehefrau und seinen Kindern ab 21. August 2003 für die Dauer des Scheidungsverfahrens einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 5'400.-- zu bezahlen hatte.