Der Grund der Forderung ist im vorliegenden Fall der vom Gesuchsbeklagten zufolge der Scheidungsklage geschuldete Unterhaltsbeitrag für seine damalige Ehefrau und die gemeinsamen Kinder. Im Zahlungsbefehl werden zwei Perioden (April - September 2004 sowie Oktober - Dezember 2004) der Unterhaltsforderungen mit den entsprechenden monatlichen Beträgen aufgeführt.