In der Zessionserklärung wird ferner darauf hingewiesen, dass Zahlungen per 1. Februar 2004 nur noch an den Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch das Kantonale Sozialamt, geleistet werden könnten. Gestützt auf die Abtretungserklärung hat das Kantonale Sozialamt wegen offener fälliger Unterhaltsforderungen die Betreibung gegen den Unterhaltspflichtigen eingeleitet.