Das Scheidungsurteil ist am 22. Oktober 2004 in Rechtskraft erwachsen. Am 13. Dezember 2003 hat die Ehefrau die von ihrem Ehemann geschuldeten Unterhaltsbeiträge per 1. Februar 2004 an das Kantonale Sozialamt abgetreten. In der Abtretungserklärung wird fälschlicherweise auf ein Urteil des Bezirksgerichts Arlesheim vom 28. August 2003 verwiesen. In der Zessionserklärung wird ferner darauf hingewiesen, dass Zahlungen per 1. Februar 2004 nur noch an den Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch das Kantonale Sozialamt, geleistet werden könnten.