E. 5.3). Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Voraussetzungen der definitiven Rechtsöffnung Sachverhalt Mit Verfügung vom 21. August 2003 wurde der Gesuchsbeklagte verpflichtet, seiner Ehefrau und den Kindern für die Dauer des Scheidungsverfahrens einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 5'400.-- zu bezahlen. Mit Scheidungsurteil vom 30. September 2004 wurde diese vorsorgliche Unterhaltsregelung durch die Festlegung eines per Oktober 2004 geschuldeten nachehelichen Unterhaltsbeitrages an die Ehefrau und die Kinder von monatlich CHF 4'600.-- ersetzt. Das Scheidungsurteil ist am 22. Oktober 2004 in Rechtskraft erwachsen.