Die Anklageschrift führt in Ziff. 5.16 aus, an SBB-Bahnhöfen in der Region seien in der Zeit vom 28./29. März 2004 sowie zwischen dem 9. Juli und dem 17. September 2004 durch die Bande, zu welcher unter anderem der Appellant 1 gehört habe, an Billet-Automaten für insgesamt CHF 3'320.00 Mobiltelefon-Prepaid-Karten bezogen worden. Neben diesen 92 erfolgreichen Bezügen sei es bei weiteren elf Bezügen im Umfang von CHF 760.00 beim Versuch geblieben. Aus der Anklageschrift kann vorliegend nicht entnommen werden, mit welcher Kreditkartenummer, an welchem Ort, zu welcher Zeit und für welchen Betrag solche Prepaid-Karten bezogen wurden.