1.1 Auf Ersuchen der Appellanten 1 und 2 hin hob das Bundesamt für Migration mit Suspensations-Verfügungen vom 4. September 2007 für die Zeit vom 17. bis zum 19. Dezember 2007 die Einreisesperren für die Appellanten 1 und 2 auf, damit diese an der heutigen Appellationsverhandlung teilnehmen können. Der Appellant 1 erschien jedoch nicht zur heutigen Appellationsverhandlung und der Appellant 2 reiste zwar in die Schweiz ein, blieb aber dieser Verhandlung ebenfalls fern.