Aus den vom Angeklagten eingereichten 34 Verträgen ergibt sich, dass der Angeklagte seiner Tätigkeit als Discjockey regelmässig nachgekommen ist und damit einen Verdienst von etwa CHF 1'000.-- monatlich erzielt hat. Aus den eingereichten Verträgen und Belegen lässt sich zudem entnehmen, dass der Angeklagte kurz nach dem Diebstahl seiner CD-Sammlung (20. März 2004) bereits wieder neue CDs gekauft hat (Einkäufe vom 22. März bis 23. April 2004) und ab April 2004 bereits wieder als Discjockey engagiert worden ist. Auch in der Einvernahme vom 17. Juni 2004 hat der Angeklagte erklärt, dass er zeitweise (Nebenerwerb) als DJ in einer Diskothek in Basel arbeite (act.