(Klagebeilage 6), das Schreiben vom 27. Dezember 1999 von C. D. (Klagebeilage 8) und der vom Bezirksgericht übersetzte Buchungsbeleg vom 3. März 1998 (Klagebeilage 18/1, act. 186 f.) der Behauptung der Appellantin, sie habe Zahlungen an die Zahnärzte geleistet. In diesen Unterlagen ist nämlich nirgends von Zahlungen, welche die Appellantin tätigte, die Rede. Die beiden vorgenannten Schreiben erwähnen vielmehr Zahlungen, die durch A. K. & L. Insurance Co., Ltd. erfolgt sein sollen. Und der vorerwähnte Buchungsbeleg bildet ein Indiz dafür, dass bei der A. K. & L. Insurance Co., Ltd. eine Auszahlung an die O., Ltd. und E. F. verbucht wurde.