3.2 Die Appellantin legte in der Klagebegründung als Nachweis dafür, dass sie Versicherin der O., Ltd sein soll, lediglich einen auf einem Formular der A. K. von der O., Ltd. gestellten Erneuerungsantrag für eine Versicherung (Klagebeilage 20, act. 193 ff.) ins Recht. Aus diesem geht jedoch überhaupt nicht hervor, dass die O., Ltd. in der fraglichen Zeit bei der Appellantin selbst versichert war. Ein Versicherungsvertrag könnte gemäss diesem Dokument höchstens zwischen der A. K. & L. Insurance Co., Ltd. und der O., Ltd. zustande gekommen sein.