2'973'686.-- seit dem 12. Februar 2003 zu bezahlen, unter Vorbehalt der Nachklage; eventualiter sei das Urteil des Bezirksgerichts I. vom 15. August 2006 aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an das Bezirksgericht I. zurückzuweisen. H.Mit Appellationsantwort vom 15. Mai 2007 begehrte die Appellatin die vollumfängliche Abweisung der Appellation. I.An der heutigen Verhandlung halten die Parteien an ihren Anträgen fest. Erwägungen 1. ( … ) 2. ( … )