Diese Produkte seien in Japan bei japanischen Patienten eingesetzt worden. In der Folge seien diese Implantate wegen eines Produktionsfehlers abgebrochen. Die behandelnden Zahnärzte hätten die Patienten deshalb erneut kostenlos behandeln und diesen verschiedene Auslagen ersetzen müssen. Für ihren Schaden hätten die geschädigten Zahnärzte von der O., Ltd. Ersatz verlangt. Die O., Ltd. sei für diese Schäden bei ihr versichert gewesen. Als Versicherin der O., Ltd. habe sie an geschädigte Zahnärzte insgesamt JPY 77'403'072.-- bezahlt. Aufgrund dieser Zahlung sei sie in die Rechtsstellung der O., Ltd. subrogiert und habe daher einen Regressanspruch gegenüber der Appellatin.