ZPO, E. 3.1). Aufgrund der Eventualmaxime darf nur auf die den klägerischen Anspruch stützenden Tatsachen und Beweismittel, welche bereits in der Klagebegründung angeführt wurden, abgestellt werden (§ 104 Abs. 2 lit. b - d und §§ 120 und 130 ZPO, E. 3.1). Zivilprozessrecht Aktivlegitimation Sachverhalt A.Die O., Ltd., (…)/Japan wurde mit dem Abschluss des Distribution Agreements vom 8. Februar 1995 Alleinvertriebsberechtigte für die Medizinalprodukte der Appellatin in Japan und Korea. Die O., Ltd. importierte von der Appellatin Bestandteile des Z-Systems und verkaufte diese vorwiegend an japanische Zahnärzte.