Bei der zuunterst auf der ersten Seite möglichen - in casu nicht abgegebenen - Erklärung, im Falle eines Nichteintritts den Einnahmeausfall bis Fr. 3000.-- voll zu vergüten, handelt es sich offensichtlich nicht wie im Formular angegeben um eine Bürgschaftserklärung, sondern um eine atypische Form einer Wandelpön. Grafische Mängel wie z.B. auf der ersten Seite eine zweimalige Aufforderung zum Wenden des Blattes (zuerst in der Mitte der Seite durch das Zeichen ./., danach am Ende der Seite durch "bitte wenden") bestärken den Eindruck, dass das Formular geradezu geeignet ist, Missverständnisse zu produzieren.