Des Weiteren enthält das Formular mindestens einen offensichtlich falschen juristischen Ausdruck: Bei der zuunterst auf der ersten Seite möglichen - in casu nicht abgegebenen - Erklärung, im Falle eines Nichteintritts den Einnahmeausfall bis Fr. 3000.-- voll zu vergüten, handelt es sich offensichtlich nicht wie im Formular angegeben um eine Bürgschaftserklärung, sondern um eine atypische Form einer Wandelpön.