Seine Unterschrift ist nur in der Rubrik Vollmacht explizit vorgesehen und offenbar auch am Ende des Formulars - wobei bei letzterem aufgrund der fehlenden genauen Bezeichnung unklar ist, wer für was zu unterschreiben hat. Wenn auch nicht zwingend erforderlich, so ist es doch sehr naheliegend, dass sich nicht nur der kumulativ Schuldübernehmende, sondern primär jene Person, die das Grundgeschäft abschliesst, zu dem der Schuldübernehmende beitritt, sich ebenfalls mindestens zu demselben explizit schriftlich verpflichtet. Des Weiteren enthält das Formular mindestens einen offensichtlich falschen juristischen Ausdruck: