8. Tatsächlich erscheint bei einer summarischen oberflächlichen Prüfung, wie sie in Rechtsöffnungsverfahren üblich ist, die hier vorwiegend interessierende Wendung im Antragsformular "Gutsprache des Zahlungspflichtigen - D[er] Unterzeichnete haftet für die gesamten Kosten gemäss Taxordnung und verpflichtet sich zur regelmässigen Zahlung" als ziemlich eindeutig - wobei bereits hier darauf hinzuweisen ist, dass sich diese Eindeutigkeit mehr auf eine eigenständige und alleinige Zahlungsverpflichtung bezieht als auf eine kumulative Schuldübernahme.