{"Signatur": "BL_KG_005", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2007-05-08", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_005_100-06-102_2007-05-08.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=d1e3b893-dcba-44e7-82bf-4d68295273bf&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=245051054", "Checksum": "466ec4faf0bdcca75396ae7615a983f3"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["100 06 102", "100 2006 102"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft 08.05.2007 100 06 102 (100 2006 102)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne  Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna  Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Vertragsauslegung nach dem Vertrauensprinzip"}], "ScrapyJob": "446973/44/2337", "Zeit UTC": "11.04.2026 03:29:24", "Checksum": "3499854492b4c06d702f0e0ab2a3d10a", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Kantonsgericht Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft 08.05.2007 100 06 102 (100 2006 102)\nRegeste:\nVertragsauslegung nach dem Vertrauensprinzip\n\n\n7. Es ist daher zu prüfen, ob aus dem Wortlaut und den Umständen geschlossen werden kann, dass sich der Appellat bewusst war, welcherart die durch seine Unterschrift begründete Verpflichtung war. Wie erwähnt ist dabei der Wortlaut primärer Anhaltspunkt der Auslegung. Allerdings kann es nur dann beim klaren Wortlaut sein Bewenden haben, wenn bei nicht geschäftsgewandten Personen gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung \"im Vertrag selber für die nicht geschäftsgewandte Partei klar verständlich und in individueller, d.h. nicht formularmässiger Weise, dargelegt wird, dass sich der Interzedent der Tragweite der eingegangen Verpflichtung bewusst ist und aus welchen Gründen auf die Wahl der Rechtsform einer Bürgschaft verzichtet wird\". Die \"blosse Verwendung präziser juristischer Fachausdrücke wie 'Garantie' oder 'solidarische Mitverpflichtung'\" genügt jedoch nicht, um sich ausschliesslich auf den Wortlaut stützen zu können (BGE 129 III 702 E. 2.4.3)."}