Einzig in diesem Punkt könnte das Verfahren zufolge seiner unnötigen Verzögerung gegen das Fairnessgebot verstossen. Doch dieser Tatsache wird im Rahmen der Strafzumessung unter Hinweis auf die Verletzung des Beschleunigungsgebots entsprechend Rechnung zu tragen sein (siehe Ziff. 6.2). Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass sämtliche Beweismittel der nachfolgenden Beweiswürdigung zugeführt werden. 4. - 5. ( … ) 6. Strafzumessung 6.1 ( … ) 6.2 Kantonsgerichtliche Würdigung ( … ) Bei der vorliegenden Strafzumessung gilt es ferner die Tatsache zu berücksichtigen, dass der Angeklagte während der Tathandlungen stets unter massivem Alkoholeinfluss gestanden ist.