168, Ziff. 65; vgl. Jean-François Egli, La protection de la bonne foi dans le proces, in: Verfassungsrechtsprechung und Verwaltungsrechtsprechung, Sammlung von Beiträgen veröffentlicht von der I. öffentlichrechtlichen Abteilung des schweizerischen Bundesgerichts, Zürich 1992, S. 239 f.). Wenn eine entsprechende zumutbare Intervention unterbleibt, kann nach Treu und Glauben und von Grundrechts wegen kein entsprechendes Tätigwerden der Strafjustizbehörden erwartet werden.