Im Sinne der jüngsten bundesgerichtlichen Erwägungen ist zu prüfen, ob die Untersuchungsbehörden im vorliegenden Fall ihren Fürsorge- und Aufklärungspflichten nachgekommen sind. Ferner ist zu beurteilen, ob das Verfahren gesamthaft gesehen dem Recht des Angeschuldigten auf einen fairen Prozess gerecht wird.