Trotz des Hinweises der Staatsanwaltschaft vom 22. Januar 1999 auf die notwendige Verteidigung wurde diese jedoch erst etwa fünf Jahre später, nämlich am 10. Februar 2004 bestellt. Die dazwischen erhobenen ergänzenden Beweise vom 17. November 2003 (Einvernahme des Opfers), vom 14. Januar 2004 (Auskunft der Psychologin des Opfers), vom 26. März 2004 (Einvernahme der Nachbarin) sowie vom 6. Mai 2004 (Einvernahme des Angeschuldigten) sind nach Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnung und somit unter der Geltung des neuen Prozessrechts entstanden.