Die Staatsanwaltschaft hat den Fall am 22. Januar 1999 zur ergänzenden Untersuchung an das Statthalteramt zurückgewiesen und bei dieser Gelegenheit auf die Notwendigkeit einer Verteidigung hingewiesen (act. 469f.). Gemäss Aktennotiz des Statthalteramts vom 7. August 2000 verzögerte sich die ergänzende Untersuchung wegen personeller Überlastung bei der Untersuchungsbehörde (act. 473). Der Antrag des Statthalteramts auf Bestellung einer notwendigen Verteidigung erfolgte am 12. Januar 2004 (act. 47) und wurde mit Beschluss des Verfahrensgerichts vom 10. Februar 2004 bewilligt (act.