Das vorliegende Strafverfahren ist am 2. Juni 1998 eröffnet worden. Am 11. Dezember 1998 erfolgte die Schlussmitteilung des Statthalteramts Arlesheim an den Angeschuldigten und die Staatsanwaltschaft mit dem Hinweis an den Angeschuldigten, dass er oder sein Vertreter nun befugt sei, Einsicht in die Akten zu nehmen und Beweisanträge zu stellen (act. 149). Die Staatsanwaltschaft hat den Fall am 22. Januar 1999 zur ergänzenden Untersuchung an das Statthalteramt zurückgewiesen und bei dieser Gelegenheit auf die Notwendigkeit einer Verteidigung hingewiesen (act.