Der Appellat macht zwar ebenfalls geltend, dass er viel Arbeit in das Haus investiert habe, räumt aber anlässlich der Verhandlung vor Kantonsgericht auch ein, dass er oft gar nicht zu Hause sei. Zur Begründung führt er an, dass er im Labor des Kantonsspitals Versuche machen müsse und die Situation zu Hause so schlimm sei, dass er auch deswegen oft weg gehe. Dem steht aber entgegen, dass sich die Appellantin gemäss Angaben des Appellaten offenbar schon seit einiger Zeit in den Keller des Hauses zurückgezogen habe und sich mehrheitlich dort aufhalte.