3.2 Zum weiteren Argument der Einkommenseinbusse des Appellaten per Ende Februar 2006 ist sodann anzuführen, dass diese im heutigen Zeitpunkt noch überhaupt nicht feststeht. Wie aus den Akten hervorgeht, hat der Appellat seit 1. August 2005 eine feste Anstellung als Chemielehrer an einem Gymnasium in Basel mit 11 zugeteilten Lektionen, was einem Pensum von 52.38% entspricht. Daneben arbeitet er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Departement Forschung des Kantonsspitals Basel. Diese Anstellung wurde im Dezember 2004 bis 28. Februar 2006 verlängert. Diese befristete Teilzeitbeschäftigung ist somit bereits einmal verlängert worden.