Im Oktober 2004 erhielt der Appellat direkt vom Betreiber eine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung. Er weigerte sich diese zu bezahlen, worauf die Appellantin ihm am 25. November 2004 per Mietvertragsänderung mitteilte, dass ab 1. April 2005 die Heiz- und Warmwasserkosten direkt vom Betreiber in Rechnung gestellt würden. Diese Mietvertragsänderung focht der Appellat bei der Schlichtungsstelle an. Vor Bezirksgericht beantragte er dann zum einen die Feststellung, dass er keine Heiz- und Nebenkosten schulde und zum anderen die Rückzahlung der Akontozahlungen für die Betriebskosten. Erwägungen