Der Mietzins wurde in Ziffer 2 des Mietvertrages auf CHF 1'850.-- Nettomiete und CHF 140.-- Betriebskosten-Akonto, total CHF 1'990.--, festgelegt. Unter dem Titel "Besondere Vereinbarungen" wurde unter Ziffer 5 das Mietzinsdepot festgelegt und überdies der Hinweis "Stichtag BK-Abrechnung 30.06." und "Stichtag HK-Abrechnung 30.06." gemacht. In der letzten Spalte wurden die Allgemeinen Bestimmungen zum integrierenden Bestandteil des Mietvertrages erklärt. Die Appellantin unterzeichnete den Vertrag am 24. Mai, der Appellat am 27. Mai 2004. Im Oktober 2004 erhielt der Appellat direkt vom Betreiber eine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung.