Nach erfolglosem Zustellversuch sei die Konkursandrohung nochmals der Post ausgehändigt worden. Nachdem auch dieser Versuch gescheitert sei, sei die Schuldnerin am 8. Februar 2005 aufgefordert worden, die Konkursandrohung auf dem Amt abzuholen. Auch diese Aufforderung sei ergebnislos geblieben, so dass am 25. Februar 2005 ein Auftrag an die Polizei zur polizeilichen Zuführung erfolgt sei. Am 8. März 2005 sei über die Schuldnerin der Konkurs eröffnet worden. Da die Konkursandrohung bis zu diesem Zeitpunkt nicht habe zugestellt werden können, sei das Gläubigerdoppel mit dem Hinweis „keine Zustellung, Konkurseröffnung 8.3.05" an den Gläubiger verschickt worden.