2003, § 36 Rz. 40). Im vorliegenden Falle hat das Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Zivil- und Strafrecht, mit Verfügung vom 27. Mai 2005 eine amtliche Erkundigung beim Betreibungsamt Arlesheim veranlasst, ob und wann der Schuldnerin die Konkursandrohung in der fraglichen Betreibung zugestellt worden sei. Das Betreibungsamt Arlesheim teilte dem Gericht mit Antwort vom 9. Juni 2005 im Wesentlichen mit, dass man am 13. Januar 2005 die Konkursandrohung ausgefertigt und der Post zur Zustellung übergeben habe. Nach erfolglosem Zustellversuch sei die Konkursandrohung nochmals der Post ausgehändigt worden.