Der um Eröffnung des Konkurses ersuchte Richter hat von Amtes wegen zu prüfen, ob der Zahlungsbefehl und die Konkursandrohung dem Schuldner zugegangen sind. Die fehlerhafte Zustellung eines Zahlungsbefehls bzw. einer Konkursandrohung stellt eine nichtige Betreibungshandlung dar, die von Amtes wegen jederzeit festgestellt werden kann und muss (E. 3). 15 Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Sachverhalt Auf Konkursbegehren von X. eröffnete die Präsidentin des Bezirksgerichts Arlesheim in Betreibung Nr. … des Betreibungsamtes Arlesheim mit Urteil vom 26. April 2005 um 10.30 Uhr gegen A. den Konkurs.