Zunächst gilt es anhand der konkreten Umstände zur Tatzeit zu beurteilen, wie hoch das Risiko war, dass die Mitfahrer sowie ein anderer Verkehrsteilnehmer durch seine Sorgfaltspflichtverletzung getötet würden. Das Risiko, die Herrschaft über das Auto zu verlieren, wenn man mit 95 km/h anstelle der erlaubten 60 km/h in eine Rechtskurve fährt, ist generell sehr gross. Im vorliegenden Fall hat der Experte dies in der Unfallkurve nachträglich mit Fahrversuchen getestet. Die Fahrweise, mit 80 km/h in die Kurve zu fahren, nannte er bereits "sportlich" und bei einer Geschwindigkeit von 92 km/h hat er die Testfahrt als zu riskant empfunden und beendet (vgl. Prot. act. 961, 967).