4.4.3 Konkrete Würdigung der Umstände Als relevante äussere Umstände nennt die Rechtsprechung die Grösse des dem Täter bekannten Risikos der Tatbestandsverwirklichung und die Schwere der Sorgfaltspflichtverletzung. Zu den relevanten Umständen können aber auch die Beweggründe des Täters und die Art der Tathandlung gehören. Nachfolgend sind diese Umstände im vorliegenden Fall zu prüfen. a) Risiko der Tatbestandsverwirklichung Zunächst gilt es anhand der konkreten Umstände zur Tatzeit zu beurteilen, wie hoch das Risiko war, dass die Mitfahrer sowie ein anderer Verkehrsteilnehmer durch seine Sorgfaltspflichtverletzung getötet würden.