Dies, obwohl er erst seit etwa vier Monaten im Besitz des Führerausweises war und somit wenig Fahrpraxis hatte, längere Fahrten nicht gewohnt und überdies müde war (act. 537). Zudem hatte er Mitfahrer im Auto, wobei das spätere Todesopfer auf dem Rücksitz nicht angegurtet war, was dem Lenker wiederum bekannt war. Unter diesen Umständen musste er, als er mit einer Geschwindigkeit von rund 95 km/h in die Rechtskurve fuhr, damit rechnen, die Herrschaft über den Wagen zu verlieren. Es ist nahe liegend anzunehmen, dass die möglichen Folgen einer derart halsbrecherischen Fahrweise jedem Verkehrsteilnehmer klar vor Augen stehen.