Der Sachverhalt der Unfallfahrt im Fall 2 wird vom Angeklagten im Wesentlichen zugestanden. So hat er nicht bestritten, am frühen Morgen des 14. Juli 2002 gegen 4.20 Uhr auf der Delsbergstrasse in Liesberg anstelle der zulässigen Geschwindigkeit von 60 km/h mit etwa 95 km/h in eine Rechtskurve gefahren zu sein, die Herrschaft über das Auto verloren zu haben, auf die Gegenfahrbahn geraten und mit einem korrekt entgegenkommenden Personenwagen frontal zusammen gestossen zu sein. Der Angeklagte bestreitet jedoch, dass es vor dem Unfall am 14. Juli 2002 auf der Strecke von Delémont nach Laufen ein Rennen zwischen ihm und dem Lenker des Unfallwagens gegeben habe.