Auch wer leichtfertig oder gar "frivol auf Nichteintritt selbst eines für wahrscheinlich gehaltenen Erfolges vertraut", handelt nicht mit Eventualvorsatz, sondern bewusst fahrlässig. Strafrecht-Abgrenzung bewusste Fahrlässigkeit und Eventualvorsatz Sachverhalt Der Sachverhalt der Unfallfahrt im Fall 2 wird vom Angeklagten im Wesentlichen zugestanden.