18 Anwaltsrecht Sachverhalt Das Strafgericht hat die Honorarnote des Privatverteidigers in einem Strafverfahren gekürzt und den in der Honorarnote ausgewiesenen Stundenansatz von CHF 250.-- auf CHF 200.-- reduziert. Der Verteidiger macht im Appellationsverfahren geltend, dass er mit seinem Mandanten einen Stundenansatz von CHF 250.-- vereinbart habe. Dies sei angesichts der Bedeutung der Angelegenheit für den Appellanten sowie der persönlichen und finanziellen Verhältnisse seines Klienten angemessen.